Herrn 1.Bürgermeister Uwe Emmert Haupstr. 46 91452 Wilhermsdorf
Antrag: Namensgebung des Platzes (kleiner Park) gegenüber der Pizzeria Capri
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates,
wiederholt wurde bei Anfragen der Gemeinderäte über die Baufortschritte etc. bei dem neugeschaffenen Platz (kleinen Park) beim alten Bahnhof vom „Platz gegenüber der Pizzeria Capri“ gesprochen.
Diese Anlage sollte nicht unbenannt bleiben, zumal sich dann auch unsere Gemeindebürger besser mit diesem Platz identifizieren könnten. Deshalb wäre eine Namensgebung wünschenswert.
Bekanntermaßen befand sich hier die Wilhermsdorfer Ziegelei und somit auch ein bedeutender Arbeitgeber. An der Anlage werden deshalb auch noch Informationstafeln angebracht, die an die Werktätigen und die Ziegelei erinnern sollen.
Von der SPD-Fraktion wird vorgeschlagen, diesem Platz/Park den Namen „Maria-Juchacz-Platz“ zu geben.
Maria Juchacz war die Gründerin der AWO (Arbeiterwohlfahrt) und hat sich Zeit ihres Lebens für die Werktätigen und besonders auch für die Rechte der Frauen eingesetzt. So kann hier durchaus auch ein Bezug zur Arbeiterschaft der Ziegelei hergestellt werden. Maria Juchacz war die erste Frau die eine Rede in der Weimarer Nationalversammlung hielt. Maria Juchacz war eine beharrliche Kämpferin für die Demokratie.
Gerade auch deshalb beantragt die SPD-Fraktion diesen Platz als „Maria-Juchacz-Platz“ zu bezeichnen.
Herbert Kropstat Fraktionsvorsitzender SPD
Herrn 1. Bürgermeister Uwe Emmert Hauptstr. 46 91452 Wilhermsdorf
Antrag
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates,
die SPD-Fraktion stellt den Antrag, dass dem ehemaligen Bürgermeister, Herrn Harry Scheuenstuhl, anlässlich seines 60. Geburtstages am 03.12.2021 der Ehrentitel Altbürgermeister verliehen wird.
Harry Scheuenstuhl wurde 1996 erstmals zum 1. Bürgermeister unserer Marktgemeinde gewählt. Bis zu seiner Wahl in den Landtag 2013 wirkte er als Bürgermeister und hat sich in nicht unerheblicher Weise um unsere Gemeinde verdient gemacht.
In seiner Ägide erfolgte der Rathausneubau und die Rathaussanierung, der Bau des Bürgersaals, die Hochwasserfreilegung, die Neugestaltung des Dorfplatzes Kirchfarrnbach, der Bau der Umgehungsstraße, die Errichtung der Kleingartenanlage, der Bau der Kinderspielplätze in der Hub, Klinge, beim TSV, Breiteschbach und Kirchfarrnbach, die Sanierung des Marktplatzes, der Bau des Seniorenhauses (Alten-WG am Festplatz), die Erschließung des Baugebietes Süd, der Bau des Kindergartens Regenbogen und vieles mehr. Nicht unerwähnt sollte man lassen, dass er die Gemeinde Wilhermsdorf „entschuldete“, obwohl während seiner Amtszeit mehr als 20 Millionen Euro investiert wurden.
In Anbetracht dieser großen Verdienste beantragt die Fraktion der SPD Wilhermsdorf, Herrn Harry Scheuenstuhl, den Titel „Altbürgermeister“ zu verleihen.
Herbert Kropstat (Fraktionssprecher SPD)
Herrn 1. Bürgermeister Uwe Emmert Hauptstr. 46 91452 Wilhermsdorf
Antrag
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates,
die SPD-Fraktion beantragt hiermit, dass die Marktgemeinde Wilhermsdorf der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg beitritt und möchte dies wie folgt begründen:
Wie den jeweiligen aktuellen Verfassungsschutzberichten des Bundes und des Lands Bayern zu entnehmen ist, ist im Bereich des Rechtsextremismus ein alarmierender Zuwachs zu verzeichnen. Laut Innenminister Joachim Herrmann waren im Jahr 2020 unter den 2455 registrierten rechtsextremistischen Straftaten 81 Gewalttaten. Dies entspricht etwa ein Drittel mehr Gewalttaten als im Vorjahr.
Der Angriff auf die Shisha-Bar 2020 in Hanau (9 Tote), der Anschlag auf die Synagoge in Halle (2 Tote) und der Mordanschlag auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübke, sind nur einige Beispiele die zeigen, dass rechtsextremes Gedankengut nach wie vor in nicht unerheblichem Maße vorhanden ist. Die Aussagen vieler rechtsorientierter Politiker machen dieses Gedankengut zwischenzeitlich sogar wieder „salonfähig“. Parallel dazu tauchen rechtsextreme Positionen verstärkt im Zusammenhang mit den sogenannten Querdenkern auf. Dem gilt es entschieden entgegenzutreten.
Die 2009 in Nürnberg gegründete Allianz gegen Rechtsextremismus hat es sich zum Ziel gesetzt, allen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit insbesondere • Rassismus, • Antisemitismus • Antiziganismus • Islamfeindlichkeit • Menschenverachtung • Demokratiefeindlichkeit entschieden entgegenzutreten. 155 Kommunen und Landkreise sowie 270 zivilgesellschaftliche Initiativen, Institutionen und Organisationen haben sich zwischenzeitlich der Allianz angeschlossen. Durch die Mitgliedschaft entstehen keinerlei Kosten. Vielmehr bietet die „Allianz gegen Rechtsextremismus“ eine Vielfalt an Informationsmöglichkeiten und Anregungen für die Förderung politischer Bildung sowie Handlungsempfehlungen und rechtliche Hinweise und Ratschläge für Kommunen zur Förderung der Demokratie.
Auch oder gerade im Hinblick auf die jüdische Geschichte Wilhermsdorfs bittet die SPD-Fraktion darum, dass sich auch die Marktgemeinde Wilhermsdorf an dieser Allianz beteiligt und der Marktgemeinderat diesem Antrag zustimmt.
Herbert Kropstat (Fraktionssprecher SPD)
In Bayern (als einzigem deutschen Bundesland) wird die Vergabe öffentlicher Aufträge ohne ein für Kommunen geltendes (Landes-)Vergabegesetz (und eine ggf. dazugehörige Vergabeverordnung) geregelt. Es gelten lediglich die Rahmenregelungen des Bundes für die sog. „Oberschwellenvergaben“ mit grenzüberschreitender Wirkung im GWB (=Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und der VgV (Vergabeverordnung) bzw. für Bauvorhaben der VOB. Diese legen unter anderem fest, dass mit den ausgeschriebenen Leistungen oder Warenlieferungen grundsätzlich jene Unternehmen zu beauftragen sind, die fachkundig sind und das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet haben. „Wirtschaftlich“ wird in der Praxis oft als „billig“ interpretiert, was zu Schmutzkonkurrenz und Lohndumping führt. Nach § 127 Abs. 1 GWB bestimmt sich das wirtschaftlichste Angebot aber grundsätzlich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis – hierzu können auch soziale Kriterien wie z.B. Entlohnung oder Nachhaltigkeit zählen. Allerding bleibt lt. GWB die Beschränkung auf die Wertung des Preises zulässig. Es gibt keine ausdrücklichen Regelungen zu Tariftreue, Leiharbeit etc. . Die erhebliche Marktmacht der öffentlichen Auftraggeber (wie auch der Marktgemeinde Wilhermsdorf) muss einen Vorbildcharakter für „Gute Arbeit“ unter den Schutzbedingungen einer Tarifbindung haben.
Antrag: Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, dass die Erteilung öffentlicher Aufträge innerhalb der Marktgemeinde Wilhermsdorf an zeitgemäße Tarif-, Sozial- und Ökostandards gebunden sein muss. Lohndumping infolge einer reinen Preiskonkurrenz gefährdet das Ziel, eine hohe Qualität von Leistungen und Produkten zu gewährleisten. Die Marktgemeinde Wilhermsdorf möge sich hiermit künftig verpflichten, die öffentliche Auftragsvergabe unter dem Kriterium der Tarifbindung als politisches Lenkungsinstrumentarium für gute und fair entlohnte Arbeit zu nutzen. Damit steigt auch die Qualität der eingekauften Lieferungen und Leistungen.
Dieser Antrag wird zur Sitzung am 18.06.2021 gestellt.
Altfett aus Privathaushalten, Öl und Speisefett von Braten und Frittieren können zu schwerwiegenden Verstopfungen in den Abwasserleitungen führen, die mit hohem Aufwand und Frischwasser frei gespült werden müssen. Auch in den Kläranlagen erzeugen Fettablagerungen hohe Säuberungskosten, die auf die Einwohner umgelegt werden. So kann 1 kg Altspeisefett in der Kanalisation bis zu 40.000 l Frischwasser kontaminieren. Altfett kann aber auch einem guten Zweck dienen: So wird es zu besonders klimaschonendem Bio-Kraftstoff mit einer 90% verbesserten CO2-Anrechnung im Vergleich zu herkömmlichem Diesel. Auch in Mittelfranken gibt es Firmen, die sich dem Altfettrecycling verschrieben haben und effiziente Lösungssysteme anbieten. Antrag: Um o.g. Umwelt- und Materialschäden zu vermeiden und das Altfett dem Recyclingkreislauf zuzuführen, beantragt die SPD-Fraktion, die Verwaltung der Marktgemeinde Wilhermsdorf zu beauftragen, sich um die Bereitstellung eines Altfettcontainers zu bemühen. Zweck ist, allen Haushalten zu ermöglichen, ihr Altfett zu entsorgen und damit letztendlich für eine Entlastung der Kläranlage Wilhermsdorf und der Schonung der Umwelt zu sorgen.
Dieser Antrag wird zur Sitzung am 18.06.2021 von uns gestellt.
Herrn 1.Bürgermeister Emmert Hauptstr. 46 91452 Wilhermsdorf 01.10.2020
Antrag auf Bau eines sogenannten Wohnmobilhafens an der Stelzenbachstraße:
Ein Campingurlaub erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Viele Urlauber nutzen dafür ein Wohnmobil. Sie wollen flexibel bleiben und wechseln häufig ihren Standort. Deshalb verweilen sie sehr oft lediglich ein bis zwei Tage an einem Ort und suchen keinen Campingplatz auf. Wie bekannt, dürfen Wohnmobile nicht auf jedem Parkplatz abgestellt werden. Deshalb sollte in Wilhermsdorf die Möglichkeit geschaffen werden, dass Wohnmobilreisende 1-2 Tage verweilen können. Die erforderlichen Voraussetzungen eines Wohnmobilhafens wären in der Nähe des Transformatorhauses an der Stelzenbachstraße gegeben, da dort auch die Errichtung einer Freizeitanlage geplant ist. Dieser Wohnmobilhafen würde mit Sicherheit die Attraktivität von Wilhermsdorf steigern. Die örtliche Gastronomie würde auf jeden Fall davon profitieren. Durch die vorhandene Infrastruktur sind Supermärkte Norma und REWE fußläufig gut erreichbar. Die Eigenversorgung ist somit gewährleistet. Weiterhin wäre am Bahnhof Mitte eine direkte Verkehrsanbindung zu touristischen Highlights wie z.B. Nürnberg und Bamberg vorhanden. Auch Rothenburg ist leicht zu erreichen. Darüber hinaus bietet unser Ort einige historische Sehenswürdigkeiten für die Besucher, sodass auch unsere Geschichte Ortsfremden nahegebracht würde. Die Stellplätze sollten mit einer Strom- und Wassersäule versehen werden. Die Bezahlung (auch Abwasser) könnte über einen Münzautomaten erfolgen. Somit wäre es möglich den „Wohnmobilhafen“ ohne großen Aufwand kostendeckend zu betreiben. Sollte sich der vorgeschlagene Standort keine Zustimmung finden, so wird als Alternative der Parkplatz am Hallenbad vorgeschlagen, da dort zum Teil die erforderliche Infrastruktur schon vorhanden ist.
Beschlussvorschlag: An der Stelzenbachstraße werden neben dem Trafohaus 4-6 Parkplätze für Wohnmobile geschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Kropstat Fraktionsvorsitzender SPD
An den
1. Bürgermeister
der Marktgemeinde Wilhermsdorf
Herrn Uwe Emmert
Hauptstraße 46
91452 Wilhermsdorf
Wilhermsdorf, den 26.Oktober.2020
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Emmert,
hiermit stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, bei sämtlichen Schulen (Grund- und Mittelschule), für die Sachaufwandsträgerschaft besteht, abzufragen, wie viele Luftfilteranlagen für Klassenzimmer notwendig sind.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, auf Grundlage des von den Schulen gemeldeten Bedarfs unverzüglich Luftfilteranlagen für maximal 3.500 Euro/Stück zu bestellen und entsprechende Förderanträge bei der Regierung einzureichen.
Begründung
Kinder und Jugendliche leiden besonders unter den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Erneute Schulschließungen müssen unbedingt vermieden werden, damit sich soziale Ungleichheiten nicht weiter vertiefen.
Bei der Ausstattung der Klassenzimmer muss nun schnell nachgebessert werden, um gerade im Winter den Präsenzunterricht sicherstellen zu können. Die Kinder dürfen auch nicht andauernd der Kälte ausgesetzt werden. Prof. Christian Kähler von der Universität der Bundeswehr München hat die Tauglichkeit portabler Luftfilteranlagen im Kampf gegen das Corona-Virus untersucht. Das Ergebnis ist beeindruckend: Das Gerät schafft es in wenigen Minuten, die Luft eines klassenraumgroßen Labors zu reinigen - das entspricht 3.500 Kubikmeter Raumluft in einer Stunde. In den Schwebestoff-Filtern, den sogenannten Hepafiltern der Klasse 14, bleiben zu 99,99 Prozent Viren und Bakterien hängen. Zusätzlich erhitzt die Anlage den Filter auf etwa 100 Grad, um die gesundheitsgefährdenden Erreger abzutöten. Sechs- bis achtmal pro Tag kann die Luft eines Klassenraums auf diese Weise komplett gereinigt werden. Damit würden indirekte, also durch Aerosole verursachte Infektionen, weitestgehend verhindert. Die Geräte sind sehr leise und kosten ca. 3.000 Euro.
Die Staatsregierung hat auf Drängen der SPD-Landtagsfraktion am 1.10.2020 angekündigt, 37 Millionen Euro für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion sowie CO2 Sensoren an Schulen im Zeitraum von 1.10.2020 bis 31.3.2021 bereitzustellen. Die entsprechende Förderrichtlinie wird derzeit vom Kultusministerium erarbeitet. Die Förderung der mobilen Luftreinigungsgeräte soll bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen und auf höchstens 3.500 Euro je Raum begrenzt werden.
Auch wenn die Förderrichtlinie leider noch nicht vorliegt, besteht sofortiger Handlungsbedarf. Die Lieferfristen für die Luftfilteranlagen betragen regelmäßig mehrere Wochen. Es ist daher notwendig, sofort den Bedarf zu ermitteln. Dazu soll die Verwaltung bei sämtlichen Schulen abfragen, wie viele Anlagen jeweils notwendig sind. Nach Ermittlung des Bedarfs muss unverzüglich bestellt werden, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Der Winter steht vor der Tür und unsere Kinder sollen nicht bei Minustemperaturen unterrichtet werden. Bezüglich der entstehenden Kosten von maximal 3.500 Euro pro Stück sind Förderanträge bei der Regierung zu stellen, sobald die Förderrichtlinie vorliegt. Die Staatsregierung hat eine Förderung von bis zu 3.500 Euro pro Stück und bis zu 100% zugesagt, woran sie auch zu messen ist. Aufgrund dieser Zusage ist davon auszugehen, dass für die Kommune keine Mehrkosten entstehen.
Herbert Kropstat Fraktionssprecher SPD
An Herrn 1. Bürgermeister Uwe Emmert Hauptstr. 46 91452 Wilhermsdorf 01.10.2020
Antrag auf Gestaltung einer Hochzeitswiese und Begegnungsstätte
Immer mehr Brautpaare haben den Wunsch, sich in einem romantischen Ambiente trauen zu lassen und als Zeichen ihrer Verbundenheit eventuell einen Baum- oder Rosenstrauch zu pflanzen. Die Wiese hinter dem alten Sägewerk in der Flurstrasse (Flurnummer 110) würde sich dazu hervorragend eignen. Ein alter Baumbestand und der wunderbare Blick auf das Ulsenbachtal, den Altort von Wilhermsdorf sowie die evangelische Kirche, werden sicher dem Wunsch nach einem ruhigen, romantischen Umfeld gerecht. Die historischen Gebäude der alten Sägemühle würden ihr Übriges dazu beitragen. Zudem befindet sich diese Wiese unweit der evangelischen Hauptkirche (fußläufig 5 Minuten) und unmittelbar gegenüber der katholischen Kirche. Auch das geplante Kulturzentrum befindet sich in der Nähe. Eine Bepflanzung dieser Wiese mit Obstbäumen und Rosenstöcken würde, nach Meinung der SPD-Fraktion, mit Sicherheit zur Verschönerung des gesamten Ortsbildes beitragen. Auch der Mühlenwanderweg führt an dieser idyllischen Umgebung vorbei. Dadurch würde auch die Attraktivität unseres Ortes erheblich aufgewertet. Das würde sich mit Sicherheit auch positiv auf die örtliche Gastronomie auswirken. Wenn auch noch Sitzgelegenheiten geschaffen werden, wäre eine Begegnungsstätte mitten in der Natur vorhanden. Ältere Mitbürger könnten so einen Ort der Naherholung unweit des Ortskerns nutzen. Soweit uns bekannt ist, verfügen nur wenige Gemeinden in der Umgebung über eine derartige Einrichtung, sodass auch auswärtigen Paaren die Möglichkeit gegeben werden könnte, eine Rose oder einen Obstbaum zu pflanzen.
Sollten sich Paare für die Pflanzung eines Obstbaumes entscheiden, so könnte man diesem Personenkreis eine längere Genehmigung erteilen die Früchte „ihres“ Baumes zu ernten. Die Pflege der Hochzeitswiese könnte eventuell vom Obst- und Gartenbauverein übernommen werden. Dafür kann dem Verein ein Nutzungsrecht eingeräumt werden.
Beschlussantrag: Eine Hochzeitswiese und Begegnungsstätte werden am genannten Ort geschaffen. Die Verwaltung wird beauftragt beim Obst- und Gartenbauverein nachzufragen, ob eine Pflege der Bäume etc. übernommen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen Herbert Kropstat SPD-Fraktionsvorsitzender
Herbert Kropstat, Flurstr. 20, 91452 Wilhermsdorf Wilhermsdorf, 06.07.2020
An Herrn 1. Bürgermeister Uwe Emmert Hauptstr. 46 91452 Wilhermsdorf
Antrag: Informationsfreiheitssatzung (Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Marktgemeinde Wilhermsdorf)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich ersuche um Aufnahme des im Betreff genannten Antrags in die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung am 17.07.2020
Jeder Bürger hat das Recht auf einen voraussetzungslosen Zugang zu Informationen, die in der öffentlichen Verwaltung vorhanden sind. Der Antragsteller muss nicht nachweisen, dass er an der Akteneinsicht ein »rechtliches Interesse« hat. Die Bundesregierung äußert sich dazu auf ihrer Homepage (bundesregierung.de) wie folgt: „Informationen von Ämtern und Behörden sollen grundsätzlich für jedermann frei zugänglich sein. ... Einzelne Bereiche wie personenbezogener Datenschutz oder geistiges Eigentum bleiben weiterhin geschützt.“ In der Bundesrepublik Deutschland gilt für Unterlagen der Bundesbehörden seit 01.01.2006 ein Informationszugangsrecht durch das Informationsfreiheitsgesetz. Bisher gibt es in Bayern, im Gegensatz zu 13 Bundesländern und fast allen Staaten der EU, kein Informationsfreiheitsgesetz. Jedoch wurde in über 80 Kommunen in Bayern, darunter z.B. Ansbach, Nürnberg und Fürth, die Informationsfreiheit per Satzung gewährleistet.
Dementsprechend haben im Bereich des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde die Gemeindebürger Akteneinsicht. In Wilhermsdorf gibt es dagegen bislang keinen Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Informationsfreiheit. Gerade bei der Planung größerer Projekte ist das Informationsbedürfnis der Bürger in nicht unerheblichem Maße vorhanden. Um unter anderem die Entscheidungen des Gemeinderates bzw. des Bürgermeisters wirklich transparent zu gestalten wäre der Erlass einer Informations-/bzw. Transparenzsatzung in Betracht zu ziehen. Auch im Hinblick auf § 4 der Geschäftsordnung sowie des Schreibens des Staatsministeriums für Inneres, für Sport und Integration vom 24.09.2019 (Aktenzeichen B3-1512-30-5), würde eine derartige Satzung für Rechtssicherheit bei der Gemeinde bzw. dem Gemeinderat und dem Bürger sorgen. Außerdem würde somit ein Höchstmaß an Transparenz gewährleistet. Auch wäre das ein deutliches Zeichen dafür, dass man den Bürger an den Entscheidungen des Gemeinderates teilhaben lässt und das „Mehr.Möglich.Miteinander“ nicht nur eine Phrase ist. Eine Mustersatzung des Bündnis Informationsfreiheit für Bayern wird beilgelegt.
Beschlussvorschlag: Die Marktgemeinde Wilhermsdorf erlässt eine Informationsfreiheitssatzung. Durch die Informationsfreiheitssatzung wird ein grundsätzlicher Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu den bei den öffentlichen Verwaltungen vorhandenen Informationen geschaffen. Die Informationsfreiheitssatzung dient der demokratischen Meinungs- und Willensbildung. Sie regelt die entsprechenden Rechte und legt das nähere Verfahren fest um den freien Zugang zu vorhandenen Informationen zu gewähren.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Kropstat
(Gemeinderat)
Herrn Ersten Bürgermeister Uwe Emmert Hauptstraße 46 91452 Wilhermsdorf
Antrag auf erneute Beratung und Abstimmung über die Besetzung des Stiftungsrates der Bürgerstiftung Wilhermsdorf
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, In der Sitzung vom 29.05.2020 (TOP 7) wurde gegen die Stimmen der Opposition (SPD, Freie Wähler und Grüne) beschlossen, dass lediglich die drei stärksten Fraktionen einen Sitz im Stiftungsrat erhalten sollen. Demzufolge wurde der Fraktion der Grünen kein Sitz eingeräumt. Nach Meinung der SPD-Fraktion handelt es sich bei der Bürgerstiftung um eine überparteiliche Einrichtung. Deshalb sollte „allen“ Fraktionen des Gemeinderats ein Sitz im Stiftungsrat zugebilligt werden – analog zum Ergebnis der Kommunalwahlen und als Ausdruck des Wählerwillens. Parteipolitische Entscheidungen dürfen dabei keine Rolle spielen. Das Abstimmverhalten der CSU-Fraktion steht zudem im Widerspruch zum Slogan der CSU im Kommunalwahlkampf „Mehr miteinander möglich“. Wir sind überzeugt davon, dass alle Fraktionen getreu des geleisteten Eides zum Wohle der Bürger Wilhermsdorf handeln. Gerade auch die Bürgerstiftung bietet hierfür viele Möglichkeiten. Deshalb halten wir es für erforderlich, dass erneut über die Besetzung des Stiftungsrates beraten und abgestimmt wird. Wir beantragen für die Legislaturperiode 2020 - 2026 die Anzahl der stimmberechtigten Personen im Stiftungsrat auf 8 (1 Sitz pro Fraktion) zu erweitern. Wir bitten darum den Antrag bei der öffentlichen Sitzung am 17.07.2020 in die Tagesordnung aufzunehmen.
Herbert Kropstat (Fraktionsvorsitzender der SPD)
Kommentare:
Unser schriftlicher Antrag wurde, nachdem der Bürgermeister diesen durch die Rechtsaufsicht prüfen hat lassen, nicht erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Gesichtspunkte, die eine erneute Beschlussfassung erforderlich machen würden, sind aus unserem Antrag nicht ersichtlich, so die Begründung des Bürgermeisters.
Hierzu ist anzumerken, dass wir von dem Antrag des CSU-Fraktionsvorsitzenden überrascht wurden. Warum der CSU-Fraktionsvorsitzende den Antrag in der Sitzung gestellt hat, lässt sich eigentlich nicht erklären. Eine nachvollziehbare Begründung wurde von ihm nicht abgegeben. Von uns war der Antrag des CSU-Fraktionsvorsitzenden abgelehnt worden. Es wurde von unserem Gemeinderat Herber Kropstat, noch vor der Beschlussfassung, darauf hingewiesen, dass man somit die Fraktion der "Grünen" aus dem Stiftungsrat ausschließt. Davon zeigte sich die CSU-Fraktion aber unbeeindruckt.
Rein rechtlich ist die Entscheidung nicht zu beanstanden. Der Gemeinderat sollte aber nicht nur nach rechtlichen sondern auch nach moralischen Gesichtspunkten handeln.
An Herrn 1. Bürgermeister Uwe Emmert Hauptstr. 46 91452 Wilhermsdorf
Antrag: Zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 17.07.2020
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Emmert,
es wird beantragt den nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt TOP 17.4 Flurstrasse, hier: spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, in die Tagesordnung des öffentlichen Sitzungsteiles zu übernehmen.
Es handelt sich bei der Bekanntgabe des Gutachtens weder um den Bestandteil eines Grundstücksgeschäftes noch um eine Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises dessen nichtöffentliche Behandlung verfügt wurde. Ebenso ist hier eine Geheimhaltung per Gesetz nicht vorgeschrieben. Eine Angelegenheit die dem Sozial- und Steuergeheimnis unterliegt ist ebenfalls nicht gegeben. Weiterhin muss auf das Wohl der Allgemeinheit und berechtigte Ansprüche einzelner Personen keine Rücksicht genommen werden. Auf die §§ 21, 22 der Geschäftsordnung der Marktgemeinde Wilhermsdorf und Artikel 52 der bayerischen Gemeindeordnung wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Somit liegen keine Anhaltspunkte vor, die eine Behandlung bzw. Bekanntgabe dieses Tagesordnungspunktes im nichtöffentlichen Sitzungsteil rechtfertigen. Diesen Tagesordnungspunkt in nichtöffentlicher Sitzung bekannt zu geben widerspricht, nach Ansicht des Unterzeichners, der gegebenen Rechtslage.
Da zunächst die Sachlage eingehend geprüft wurde, war eine frühere Antragsstellung nicht möglich. Dies wäre gegebenenfalls zu berücksichtigen.
Deshalb wird die Übernahme dieses Tagesordnungspunktes in den öffentlichen Sitzungsteil beantragt.
Herbert Kropstat (Fraktionsvorsitzender SPD)
An Herrn 1. Bürgermeister Uwe Emmert Hauptstr. 46 91452 Wilhermsdorf
Antrag: Änderung der Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2020 bis 2026 (Fassung vom 29.05.2020)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Emmert,
In der Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2020 – 2026 ist in § 25 (Form und Frist der Einladung) nicht explizit erwähnt, dass den Mitgliedern des Gemeinderates die nichtöffentlichen Beschlussvorlagen/Sitzungsunterlagen im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden.
Es wird deshalb beantragt den § 25 mit folgendem Wortlaut zu ergänzen:
Die Gemeinderatsmitglieder werden vor der Gemeinderatssitzung über nichtöffentliche Ange-legenheiten im Ratsinformationssystem, parallel zu den öffentlichen Sitzungsunterlagen. informiert. Alle nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen werden, mit Ausnahme von Personal- und Finanzangelegenheiten, im Ratsinformationssystem den Gemeinderatsmitgliedern bis zum Tag der Sitzung zur Verfügung gestellt, sofern höherrangiges Recht nicht entgegensteht.
Die Änderungen der § 25 der Geschäftsordnung würde die Arbeit des Gemeinde- rats erleichtern und ebenso zu einer erheblichen Rechtssicherheit beitragen.
Beschlussvorschlag:
Der Änderungsvorschlag wird in die Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2020 bis 2026 aufgenommen. Eine ergänzende Fassung der Geschäftsordnung wird in der üblichen Art und Weise veröffentlicht.
Herbert Kropstat (Fraktionsvorsitzender SPD)